Beitragsordnung
Der Heimatverein Berenbostel e.V. von 1975 erlässt aufgrund des § 5 Abs. 1 seiner Satzung vom 28.07.2011 folgende neue Beitragsordnung, die mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft tritt.
§1 Beitragshöhe
Mitglieder des „Heimatverein Berenbostel e.V. von 1975“ zahlen folgende Beiträge im Jahr :
1.1 | Vollmitglied (Einzelperson) : 23,00 € |
1.2 | Familien: 30,00 € (Ehepaare / Alleinstehende mit ihren im Haushalt lebenden Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) |
1.3 | liierte Mitglieder (als Paar): 30,00 € |
1.4 | Juristische Personen: 30,00 € (Firmen, Vereine, Körperschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände) |
1.5 | Mitglieder über 90 Lebensjahre sowie in Pflegeheimen gemeldete Mitglieder: 0,00 € |
§2 Änderung der Beitragshöhe
Über Änderungen der Beitragshöhe ist eine Entscheidung der Mitglieder erforderlich. Sie gilt als beschlossen, wenn die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen dies beschließt (s. §12 Abs. 3 der Satzung vom 28.07.2011).
Die vorstehende Beitragsordnung ist in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am
23. April 2015 beschlossen worden.